Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Dominik Jan Sauer, LL.M. ist seit 2023 als Notar in Dinslaken bestellt und berät und betreut Sie gerne in sämtlichen notariellen Angelegenheiten. Wir sind für Sie per Telefon, E-Mail und Kontaktformular erreichbar.
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Jürgen Sauer ist aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus dem aktiven Notaramt ausgeschieden. Durch die Landesjustizverwaltung ist ihm die Erlaubnis erteilt worden, die Berufsbezeichnung Notar a.D. zu führen. Er steht weiterhin mit seiner Erfahrung und Expertise unseren Kunden zur Verfügung.
Dienstleistungen
Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und daher der geeignete Ansprechpartner in Angelegenheiten, in denen es gerade auf das Vertrauen auf diese Umstände ankommt.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte/Erklärungen (z. B. Grundstückskaufvertrag, Erbvertrag) hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung vorgesehen. Aber auch Geschäfte, die keiner Beurkundungspflicht unterliegen, können jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiskraft auf Wunsch der Beteiligten notariell beurkundet werden.
Die notarielle Tätigkeit zählt zur vorsorgenden Rechtspflege. Um Streit und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden oder um bestehende Streitigkeiten zu schlichten, empfiehlt es sich, im Wege einer notariellen Beratung oder Beurkundung eine Lösung zu finden.
Beispielhafte konkrete Leistungen
- Allgemeine Rechtsberatung als Entscheidungshilfe für ein Testament, einen Erbvertrag, eine Schenkung, einen Kaufvertrag etc.
- Spezielle Rechtsberatung im Hinblick auf die persönliche familiäre und wirtschaftliche Situation und die sich daraus ergebenden zu treffenden Entscheidungen
- Fertigung eines Urkundsentwurfes
- Beurkundung ggf. nebst Vollzug der Urkunde und Betreuung der Beteiligten
- Beglaubigung einer Unterschrift
- Beglaubigung einer Abschrift eines Dokumentes
Beispielhafte typische Urkundeninhalte
Grundstücke/Immobilien/Wohnungen/Erbbaurechte
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- Kaufvertrag
- Grundstück (bebaut oder unbebaut)
- Wohnung
- Erbbaurecht
- Schenkungsvertrag bzw. Übertragungsvertrag (s.o. Kaufvertrag)
- Begründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- Begründung eines Erbbaurechts
- Einholung ggf. erforderlicher Genehmigungen
- Grundbucheintragung: Bestellung und Löschung weiterer Rechte, bspw:
- Hypothek
- Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Rückübertragungsanspruch
- Kaufvertrag
Familienrechtliche Angelegenheiten
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- Ehevertrag
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vertrag zwischen unverheirateten Paaren
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Adoption
- Vollmacht
- Vermögensvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Sorgerechtserklärungen
Erbrechtliche Angelegenheiten
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- Testament
- Einzeltestament
- Gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag
- Erbscheinsantrag
- Erbausschlagung
- Erbauseinandersetzung
- Streitlösungen
- Testament
Gesellschaftsrecht
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- Gesellschaftsgründung (z. B. GmbH)
- Gesellschaftsbeschlüsse
- Handelsregisteranmeldung
Kosten
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.
Notarinnen und Notare sind gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.
Die aktuelle Fassung des Gerichts- und Notarkostengesetzes finden Sie hier (https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/index.html)