Zivilrecht
Unter dem Privatrecht sind die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern untereinander zu verstehen, wozu auch privat geführte Unternehmen zählen. Zivilrechtliche Mandate reichen von der Geltendmachung unbezahlter Rechnungen und der Abwicklung von Schadensereignissen bis hin zu komplexen Vertragsausgestaltungen im privaten oder auch gewerblichen Bereich. Während ersteres zumeist von der rechtlichen Prüfung und Überwindung von gegnerischen Rechtsansichten geprägt ist, besteht die Kernaufgabe bei den Vertragsgestaltungen darin, oftmals über den Wortlaut eines Gesetzes hinausgehende Einschränkungen der Vertragsgestaltung durch Richterrecht (Rechtsprechung) dergestalt zu berücksichtigen, dass Ihre persönlichen Interessen durchgesetzt werden und die Verträge einer rechtlichen Überprüfung im Streitfall vor Gericht standhalten.
- Rechtsberatung in gütlichen sowie in streitigen Angelegenheiten
- Rechtsberatung zur Taktik und Strategie einer juristischen Vorgehensweise
- Umfängliche Vertragsprüfung und individuelle Vertragsgestaltung
- Prozessvertretung
- Forderungsmanagement/Inkasso (auch gerichtliche Mahnverfahren)
- Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen/Titel (Zwangsvollstreckung)