Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt insbesondere die folgenden Verhältnisse:
Verwandtschaft, Ehe, Abstammung oder Lebenspartnerschaft.
Das Familienrecht umfasst daher beispielsweise auch das Scheidungsrecht, das Adoptionsrecht und das Kindschaftsrecht. Das Familienrecht regelt die Bereiche des Lebens in denen eine kompetente und verlässliche Beratung und Vertretung besonders ausschlaggebend ist, da sie den privaten Bereich der Familie betreffen.
Wir beraten und vertreten Sie in den folgenden Bereichen und Abschnitten Ihres Lebens. Selbstverständlich werden wir für Sie gerne einvernehmlich sowie (außer)gerichtlich tätig, um Ihre Rechte vollumfänglich für Sie durchzusetzen.
HOCHZEIT UND FAMILIENGRÜNDUNG
- Soll ein Ehevertrag geschlossen werden? Was kann hier, auch mit Blick auf den Güterstand, geregelt werden?
- Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld: Wo liegen die Unterschiede und was für rechtliche und behördliche Schritte vor der Geburt eines Kindes zu beachten? Welche Leistungen stehen mir zu?
FÜR ELTERN
- Was gilt arbeitsrechtlich bezüglich der Möglichkeit einer Teilzeittätigkeit oder im Falle fehlender Betreuungsmöglichkeiten der Kinder?
- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn unser Kind erkrankt oder dauerhaft erkrankt oder beeinträchtigt ist? Welche Förderungen kann ich in Anspruch nehmen?
- Welche Möglichkeiten gibt es bei Schulproblemen unseres Kindes?
- Vorsorgevollmachten und Testamentsgestaltung: Welche vorsorglichen Absicherungen für den Falle eines plötzlichen Todes in der Familie gibt es?
TRENNUNG UND SCHEIDUNG
- Was ist zu tun im Falle einer Trennung? Scheidung mit Kindern, Sorgerechtsvereinbarungen, Trennungsunterhalt: Welche Möglichkeiten gibt es hier und welche Ansprüche stehen mir zu?