Erb- und Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht betrifft alle Rechte, die mit dem Eigentum und dem Besitz an einem Grundstück zusammenhängen, sowie auch die Eigentumsbelastung beispielsweise in Form einer Auflassungsvormerkung, einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Vorkaufsrechts, eines Nießbrauches, einer Dienstbarkeit, einer Reallast oder eines Erbbaurechts. Diese Rechte betreffen regelmäßig nicht nur ein Grundstück als solches, sondern auch das darauf vorhandene Gebäude.
Hieraus können sich vielfache rechtliche Problemstellungen und Streitgegenstände ergeben. Oftmals stehen derartige Rechtsfragen auch im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag oder einem Schenkungsvertrag über ein Grundstück oder entstehen im Rahmen eines Erwerbs durch eine Erbschaft. Angesichts der regelmäßig meist hohen Bedeutung von Immobilien und dem hohen Wert von Grund und Boden bietet es sich an, rechtliche Fragen rechtzeitig vor Grundstücksgeschäften zu klären. Oftmals ist losgelöst von vertraglichen Gestaltungen die Klärung des Umfanges derartiger im Grundbuch eingetragener oder noch einzutragender Rechte erforderlich.
Sie profitieren von einer langjährigen Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, welche zudem durch die Ausübung des Amtes als Notar geprägt ist und Ihnen für jedwede Vertragsprüfungen und –gestaltungen eine Expertise garantiert. Wir bieten Ihnen in zu jedem Zeitpunkt eine bestmögliche rechtliche Beratung und Betreuung in Ihrer Angelegenheit.
- Rechtsberatung zu möglichen Erbansprüchen und Vermächtnissen
- Beratung zu möglichen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Anwaltliche Vertretung zur Durchsetzung/Abwehr erbrechtlicher Ansprüche
- Beratung und umfassende Klärung von Rechten am Grundstück
- Mitwirkung bei individueller Gestaltung eines Grundstücksvertrages
- Prozessvertretung zur Durchsetzung/Abwehr von Grundstücks-Rechten