Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht in Deutschland ist außerordentlich vielseitig. Dies liegt an der Fülle von behördlichen Tätigkeitsbereichen, deren Aufgabenstellung, Struktur und Handlungsformen. Für Sie als Rechtssuchenden ist es nicht immer leicht zu erkennen, ob Ihre Fragen, für die Sie eine rechtliche Konsultation in Erwägung ziehen, überhaupt verwaltungsrechtlicher Natur sind. Dies mag bei einem als „Bescheid“ oder „Verfügung“ bezeichneten Dokument naheliegen, kann aber auch bestehen, wenn eine Behörde beispielsweise eine Tätigkeit in eine eigene Gesellschaft, beispielsweise die „Stadthallen-“, „Stadtwerke-“ oder „Jahrmarkt-Gesellschaft“ auslagert. In jedem Fall ist eine professionelle anwaltliche Beratung notwendig, um Sie während Verhandlungen mit Behörden oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Begehrens rechtssicher zu begleiten. Hieraus ergeben sich für Sie die folgenden Kernleistungen der Kanzlei in Verwaltungssachen:
- Rechtliche Beratung und Begleitung vor Behörden
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Beratung und Gestaltungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen
- Durchführung erforderlicher behördlicher Widerspruchsverfahren
- Durchführung von Klageverfahren
- Durchführung von Rechtsbehelfen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren