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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Zeitlich können sich Rechtsfragen bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses (bspw. die Diskriminierung im Vorstellungsgespräch) ergeben, diese können aber auch nach Beendigung noch entstehen (bspw. aufgrund von Wettbewerbsverboten). Klassischerweise betrifft das Arbeitsrecht jedoch Ansprüche aus dem laufenden Arbeitsverhältnis, beispielsweise die Frage, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder ob finanzielle Ansprüche zwischen den Parteien bestehen.

Für den Arbeitnehmer betrifft das Arbeitsrecht ein wesentliches Element der persönlichen Lebensgestaltung. Zugleich sichert das Arbeitsverhältnis die private Existenz. Es ist daher unerlässlich, im Konfliktfall mithilfe professioneller Rechtsberatung eine Lösung zu erarbeiten und bestehende Ansprüche durchzusetzen.

Für den Arbeitgeber ergibt sich neben der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Mitarbeiter bzw. der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ein höchst wesentliches Tätigkeitsfeld in Form der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Für den Arbeitgeber ist dies die ausschlaggebende „Stellschraube“, um seine Interessen wahrzunehmen, da Arbeitsverträge fast ausschließlich arbeitgeberseitig gestellt werden.

Für beide Parteien gilt, dass oftmals in Arbeitsverträgen sogenannte Ausschlussklauseln vereinbart sind, wonach die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nach sehr kurzen Fristen ausgeschlossen ist. Insbesondere in diesen Fällen bedarf es einer zeitnahen anwaltlichen Beratung. Geprüft werden muss sodann erstens, ob der Anspruch besteht und zweitens, ob der Anspruch noch geltend gemacht werden kann. Sollte die Ausschlussfrist bereits verstrichen sein, muss drittens geprüft werden, ob die Klausel wirksam in den Arbeitsvertrag einbezogen wurde.

  • Gestaltungen von Arbeitsverträgen samt Nebenverträgen entsprechend individueller betrieblicher Bedürfnisse
  • Gestaltungen von Aufhebungsverträgen
  • Vertragsprüfungen zur Ermittlung bestehender finanzieller Ansprüche
  • Prüfung der Kündigungsmöglichkeiten
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Interessen-Vertretung (z. B. Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Zahlung, Klagen auf Unterlassen, etc.)

 

Kontakt

Dr. Sauer & Dr. Sauer
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Notar

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