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Notariat

Dienstleistungen

Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und daher der geeignete Ansprechpartner in Angelegenheiten, in denen es gerade auf das Vertrauen auf diese Umstände ankommt.

Für bestimmte Rechtsgeschäfte/Erklärungen (z. B. Grundstückskaufvertrag, Erbvertrag) hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung vorgesehen. Aber auch Geschäfte, die keiner Beurkundungspflicht unterliegen, können jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiskraft auf Wunsch der Beteiligten notariell beurkundet werden.

Beispielhafte konkrete Leistungen

  • Allgemeine Rechtsberatung als Entscheidungshilfe für ein Testament, einen Erbvertrag, eine Schenkung, einen Kaufvertrag etc.
  • Spezielle Rechtsberatung im Hinblick auf die persönliche familiäre und wirtschaftliche Situation und die sich daraus ergebenden zu treffenden Entscheidungen
  • Fertigung eines Urkundsentwurfes
  • Beurkundung ggf. nebst Vollzug der Urkunde und Betreuung der Beteiligten
  • Beglaubigung einer Unterschrift
  • Beglaubigung einer Abschrift eines Dokumentes

Beispielhafte typische Urkundeninhalte

  • Betreuungsverfügung
  • Ehevertrag
  • Erbscheinsantrag
  • Erbvertrag
  • Genehmigung
  • Gesellschaftsgründung (z. B. GmbH)
  • Grundbucheintragung und -löschung für ein Recht
  • Grundschuldbestellung
  • Handelsregisteranmeldung
  • Hypothekenbestellung
  • Kaufvertrag
  • Patientenverfügung
  • Schenkungsvertrag
  • Testament
  • Übertragungsvertrag
  • Vollmacht
  • Vorsorgevollmacht

Kontakt

Dr. Sauer & Dr. Sauer
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Duisburger Straße 95
46535 Dinslaken
Telefon: (02064) 72 0 32
Fax: (02064) 72 0 33
E-Mail: info@sauerundsauer.de

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