Notariat
Dienstleistungen
Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und daher der geeignete Ansprechpartner in Angelegenheiten, in denen es gerade auf das Vertrauen auf diese Umstände ankommt.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte/Erklärungen (z. B. Grundstückskaufvertrag, Erbvertrag) hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung vorgesehen. Aber auch Geschäfte, die keiner Beurkundungspflicht unterliegen, können jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiskraft auf Wunsch der Beteiligten notariell beurkundet werden.
Beispielhafte konkrete Leistungen
- Allgemeine Rechtsberatung als Entscheidungshilfe für ein Testament, einen Erbvertrag, eine Schenkung, einen Kaufvertrag etc.
- Spezielle Rechtsberatung im Hinblick auf die persönliche familiäre und wirtschaftliche Situation und die sich daraus ergebenden zu treffenden Entscheidungen
- Fertigung eines Urkundsentwurfes
- Beurkundung ggf. nebst Vollzug der Urkunde und Betreuung der Beteiligten
- Beglaubigung einer Unterschrift
- Beglaubigung einer Abschrift eines Dokumentes
Beispielhafte typische Urkundeninhalte
- Betreuungsverfügung
- Ehevertrag
- Erbscheinsantrag
- Erbvertrag
- Genehmigung
- Gesellschaftsgründung (z. B. GmbH)
- Grundbucheintragung und -löschung für ein Recht
- Grundschuldbestellung
- Handelsregisteranmeldung
- Hypothekenbestellung
- Kaufvertrag
- Patientenverfügung
- Schenkungsvertrag
- Testament
- Übertragungsvertrag
- Vollmacht
- Vorsorgevollmacht